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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Die Kursgebühren schließen die Kosten für die im Vertrag vereinbarte Leistung und Verwaltung im Allgemeinen ein. Eine Aufnahmegebühr wird nur erhoben, wenn bei Vertragsabschluss eine erhöhter Aufwand festgestellt werden sollte.

2a Eine Anzahlung in Höhe von mindestens € 50,- ist bei Vertragsabschluss zu zahlen. Die Restgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Für fortlaufende Gruppenkurse ist die Rate vor dem Beginn der jeweiligen weiteren Kurseinheit zu zahlen. Bei Einzelkurs-Verträgen, die 30 Unterrichtsstunden übersteigen, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Jede Rate ist dann im Voraus zu zahlen.

2b Mit gewerblichen Partnern gilt eine Bezahlung nach Rechnungsstellung.

3 Eine Nicht-Teilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

4a Eine ordentliche Kündigung eines befristeten Vertrages ist nicht möglich.

4b Die Kündigung eines fortlaufenden Vertrages ist spätestens bei der letzten Zahlung zu vereinbaren.

5 Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten.

6 Eine Anmeldebestätigung für einen bestimmten Kurs wird nur gegen Zahlung der gesamten Kursgebühr des zu bescheinigenden Zeitraums ausgestellt.

7 Wünschen die Teilnehmenden am Ende eines Kurses an einem Test teilzunehmen, so ist die Testgebühr dem aktuellen Angebot zu entnehmen.

8 Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass ihre Daten durch EDV zur internen Verarbeitung erfasst werden. Wenn es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, wie z.B, bei der Corona Pandemie 2020 oder dergleichen, dürfen die Daten ausschließlich nach den dafür bestimmten gesetzlichen Vorgaben an vom Gesetzgeber festgelegte Dritte, wie z.B. das Gesundheitsamt, weitergeleitet werden.

9a Einzelkurse und geschlossene Gruppen. Eine Unterbrechung von mehr als vier Wochen oder ein Aufschub ist nur nach entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der Schule möglich, andernfalls entfallen der Unterrichtsanspruch und die Kursgebühr. Wird der Unterricht bis zu 36 Stunden innerhalb der Öffnungszeiten vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden diese Stunden nicht berechnet. Der ausgefallene Unterricht kann zu einem anderen zu vereinbarenden Termin nachgeholt werden. Diese Regelung gilt sowohl für die Teilnehmenden wie auch für die Schule, jedoch maximal für die Hälfte der vertraglich vorgesehenen Termine. Wenn die Grenze überschritten wird, wird die Kursgebühr für die ausgefallenen Stunden fällig, obwohl der Unterrichtsanspruch nicht mehr besteht. Soweit der Ausfall der Stunden durch die Schule verursacht wird, entfällt die Kursgebühr für die nicht erteilten Stunden, soweit der/die Teilnehmende nicht damit einverstanden ist, die Stunden nachzuholen.

9b Allgemeine Gruppenkurse. Allgemeine Gruppenkurse können von dieser Regelung keinen Gebrauch machen. Außerdem kann den Teilnehmenden die Gebühr nicht erstattet werden, wenn sie nur gelegentlich oder gar nicht teilnehmen. Die Zahl der Unterrichtsstunden ist abhängig von der Teilnehmerzahl. Diese Regelung ist im aktuellen Kursangebot nachzulesen. Eine weitergehende Reduzierung des Unterrichts behält sich die Schulleitung vor, wenn eine niedrigere Personenzahl als die Mindestpersonenzahl an einem Kurs teilnehmen möchte.

Gültig ab 20.08.2020